Gemäß Art. 14 Abs. 3 Satz 1 BayKiBiG ist in jeder Kita ein Elternbeirat durch Wahl zu bilden.
Aufgaben umfassen Förderung der Zusammenarbeit, beratende Mitwirkung bei wichtigen Entscheidungen. Details zum Wahlverfahren und Aufgabenstellung sind in der Handreichung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) und des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP) „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertagesstätten“ zu finden.
Im Laufe des Betreuungsjahres gibt es mindestens zwei Sitzungen, bei denen die Mitglieder des Elternbeirats zusammenkommen, um verschiedene Angelegenheiten zu besprechen. Diese Treffen dienen dazu, die Mitwirkungsaufgaben des Elternbeirats zu erfüllen, die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure zu fördern und bei wichtigen Entscheidungen beratend mitzuwirken, wie zuvor erwähnt.
Die Themen, die während dieser Sitzungen behandelt werden, können vielfältig sein und reichen von organisatorischen Belangen der Kindertageseinrichtung bis hin zu pädagogischen Fragen oder auch der Planung von Veranstaltungen. Durch die regelmäßigen Treffen haben die Eltern die Möglichkeit, sich aktiv in die Gestaltung und Entwicklung der Kooperativen Ganztagsbildung einzubringen.